Senkung der Mehrwertsteuer, neue MB Research Marktdaten, aktualisierte Corona-Verordnung ab 22. Juni

18.06.2020 - von

1) Senkung der Mehrwertsteuer

In meiner letzten Mail hatte ich die Senkung der Mehrwertsteuer angekündigt und Sie nach Ihrer Einschätzung dazu gefragt. Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.

 

Die Befürchtungen, dass Preise anders ausgezeichnet werden müssen, kann zumindest ausgeräumt werden. Die Mehrwertsteuersenkung soll unbürokratisch umgesetzt werden und durch pauschale Rabatte möglich sein:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200612-unbuerokratische-umsetzung-der-mehrwertsteuersenkung-bei-preisangaben-durch-pauschale-rabatte-moeglich.html

 

2) aktualisierte Marktdaten von MB Research

Die neuen Marktdaten sende ich Ihnen im Anhang, sie sind in Kürze auch auf unserer Seite abrufbar:

https://www.ihk-lahndill.de/standortpolitik/zahlen-und-fakten/ihk-bezirk-in-zahlen/kaufkraftkennziffern-4129048

 

3) aktualisierte Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung

Die CKBVO, die ab Montag gilt, finden Sie hier:

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/cokobev_stand_2206.pdf

 

Das sind die wesentlichen Änderungen ab 22. Juni 2020:

-       Die maximale Teilnehmerzahl von Zusammenkünften und Veranstaltungen sowie Kulturangeboten, wie Theater, Opern,Konzerte, Kinos und ähnliches beträgt ab 22. Juni 250 Teilnehmer (bisher 100 Teilnehmer). Die bisherigen Hygiene- und Abstandsregelungen sind weiterhin gültig. Dazu gehört auch die Regel, nur eine Person je 5 bzw. 10 m² Publikumsfläche zuzulassen (5 m², sofern Sitzplätze eingenommen werden). Unabhängig davon sind Aufenthalte im öffentlichen Raum weiterhin nur alleine, in Gruppen von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

-       In Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen darf ab Montag 22.6.2020 maximal eine Person je angefangener zugänglicher Grundfläche von 10 Quadratmetern eingelassen werden (bis zum 22.6.: pro 20 Quadratmeter),

-       Verkaufsoffene Sonntage sind nur noch nach denVorgaben des Hessischen Ladenöffnungsgesetztesmöglich.

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