Absage der Jahreshauptversammlung am 02.11.2020

28.10.2020 - von

Absage der Jahreshauptversammlung am 02.11.2020

Wir haben seitens des Vorstands abgewartet, was sich in Sachen Corona-Pandemie entwickelt. Es hat nicht sollen sein mit der Durchführung und wir sagen nun unsere zum 2. Mal für den kommenden Montag, den 2.11. geplante Jahreshauptversammlung ab.

Anbei noch drei wichtige Hinweise:

  • Den bisher ausgesetzten Lauf für den Beitragseinzug für das Jahr 2020 werden wir Mitte November starten.
  • Als nächste Veranstaltung kündigen wir den Neujahrsempfang für Montag, den 18.01.2021 ab 20 Uhr bei Christian Falk im Edeka-Markt an.
  • Bzgl. der erneuten Terminierung der Jahreshauptversammlung schauen wir, was die kommende Zeit an Möglichkeiten bringt…

Herzliche Grüße gepaart mit Achtsamkeit und Gesundheit!

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Hiermit laden wir Sie sehr herzlich zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung am

Montag, den 2. November 2020 um 19.30 Uhr
in die Gaststätte "Zur Post" in Biebertal-Fellingshausen


ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Totenehrung
3. Jahresberichte
4. Kassenbericht, Entlastung des Vorstands
5. Wahl des Ersatzkassenprüfers
6. Satzungsänderung (siehe Anhang)
7. Anträge
8. Verschiedenes 

Ergänzungen zur Tagesordnung sowie Anträge können gem. Satzung § 13 „Einberufung der Mitgliederversammlung“ bis zum 26.10.2020 beim Vorstand eingereicht werden.

Gerne stehen wir auch für Anfragen bei einem Interesse an einer Vorstandstätigkeit zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner im Vorstand:
Joachim Besier, 1. Vorsitzender, Tel. 0171 / 6748954
Dirk Schulte, 2. Vorsitzender, Tel. 0151 / 11300979
Sonja Kraft, Schriftführerin, Tel. 0172 / 6677363
Petra Schmidt, Kassenwartin, Tel. 06409 / 7624

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf persönliche Gespräche mit Abstand, bei Getränken und gutem Essen. Die Hygienebestimmungen sind mit unserem Gastgeber Mesudin Vrabac bereits im Detail abgestimmt.

Wichtig in Zeiten von Corona – bitte anmelden bis zum 30. Oktober!
Wir bitten um Ihre vorherige Anmeldung per Email (info@biebertal-hats.de) oder aber telefonisch unter der Ruf-Nr. 0171/6748954. Gäste sind ebenfalls herzlich willkommen, müssen sich aber vorher auch anmelden!

Anhang: Geplante Satzungsänderungen

Bisherige Fassung

Neue Fassung

"§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied kann jede volljährige, selbstständige, natürliche oder juristische Person werden, die dem Industrie-, Handwerks-, Handelsgewerbe oder einem freien Beruf angehört und ihren Geschäftssitz in Biebertal hat.

 

Personen, die die Voraussetzung des vorstehenden Absatzes nicht erfüllen, können nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung in den Verein aufgenommen werden, und zwar mit ¾ Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

 

Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist.

 

Der Vorstand entscheidet mit Ausnahme des in Absatz 2 geregelten Falles über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

"§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied kann jede volljährige, selbstständige, natürliche oder juristische Person werden, die dem Industrie-, Handwerks- oder Handelsgewerbe, bzw. einem freien Beruf angehört oder ein eingetragener Verein ist, ihren Geschäftssitz in Biebertal hat, sowie sich den Zwecken des Vereins verbunden fühlende Personen, deren Betriebs- bzw. Wohnsitz in Biebertal oder dem näheren Umland liegt.





Voraussetzung für den Erwerb … (keine Änderung in diesem Satz)


Neuer Absatz:
Derbeschlussfähige Vorstand entscheidet einstimmig über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.“

"§ 13 Einberufung der Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung kann auch durch Veröffentlichung in den Biebertaler Nachrichten erfolgen. …“

"§ 13 Einberufung der Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen schriftlich oder auf elektronischem Weg unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung kann auch durch Veröffentlichung in den Biebertaler Nachrichten erfolgen. …“

 

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